Flug gestrichen, gibts die Kohle zurück?


16.04.10 Kategorie News von

Ihr seid heute Morgen in eurem gemütlichen Betten aufgewacht? Das freut uns, denn viele unserer Mitbürger mussten die Nacht in den eisigen Hallen diverser Flugplätze verbringen. Die gigantische Aschewolke aus Island brachte den Flugverkehr in Deutschland völlig zum Stillstand. Doch ist es überhaupt möglich einen Schadensersatz für die geplatzte Tour zu erstreiten, oder bleiben hier die Leute auf ihren Kosten sitzen? Dieser Frage sind wir natürlich nachgegangen.

Sowohl Germanwings, als auch Lufthansa und Air Berlin haben alle Flüge ersatzlos gestrichen. Die Reiseveranstalter raten nun allen Betroffenen sich nicht an die Flughäfen, sondern an die Reisebüros und Veranstalter zu wenden. Denn diese sind durch EU Richtlinien verpflichtet, Kunden bei Annullierung den kompletten Preis des Tickets zu erstatten. Ebenso gibt es die Möglichkeit sich kostenfrei auf Ersatzflüge oder Bahnreisen umbuchen zu lassen. Weitere Schadensersatzansprüche habt ihr jedoch nicht, da die Wolke als höhere Gewalt einzuordnen ist und die Fluggesellschaft daher keine Schuld trifft.



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