AdultFriendFinder, MyDirtyHobby und Privatamateure


25.05.08 Kategorie Online-Marketing von Aslex

Als Webmaster bzw. Blogger ist man eine potenzielle Zielscheibe für Abmahnungen und Gesetzesverstöße von denen man nicht geahnt hat, dass es diese gibt. Besonders Webmaster die XXX- und Glücksspiel-Werbung schalten, sollten anonym im Ausland hosten oder es ganz sein lassen. Es gibt viele Stolpersteine, die euch sogar 5-stellige Strafen einbringen können und das Risiko ist zumindest im XXX-Bereich sehr hoch.

Nun heute möchte ich auf die Partnerprogramme von AdultFriendFinder, MyDirtyHobby und Privatamateure eingehen. Der Grund dafür ist ganz simpel: Viele von euch Blogger setzen zumindest AdultFriendFinder und Privatamateure ein. MyDirtyHobby ist meines Wissens nicht so sehr verbreitet. Oft wird diese klickstarke Werbung in den so genannten YouPorn Beiträgen eingebaut und die Einnahmen sind nicht von schlechten Eltern.

Doch was viele nicht wissen – es ist zumindest in Deutschland illegal für diese Webseiten zu werben und weil ein kommerzieller Hintergrund klar erkennbar ist, macht ihr euch in jedem Fall schuldig. Das Problem ist, dass AdultFriendFinder, MyDirtyHobby und Privatamateure keinen bis keinen ausreichenden Jugendschutz anbieten. Das Alter wird nicht überprüft und meist reicht ein Paypal-Konto um die Accounts mit “Coins” aufzufüllen.

Wer jetzt z.B. von Jugendschutz.net dabei erwischt wird, der kriegt zunächst einen Brief indem die einzelnen Werbeanzeigen beanstandet werden. Man kriegt etwas Zeit sich rechtzufertigen und die Werbung zu entfernen. Dies sollte auch sofort gemacht werden. Wenn ihr das nicht macht, dann bekommt ihr schnell Post vom “Landesamt für Medien” (zumindest in NRW). Diese Institution brummt euch dann ein Bußgeld von 100 – 2500 € auf, welches nach eigenem Ermessen gefällt wird und auch bezahlt werden sollte. Wer auch dies ignoriert, der kriegt in den nächsten Wochen einen kurzen Besuch von der Kriminalpolizei, die eure Tatwaffe = euren Computer mit auf die Wache nimmt. Nach einigen weiteren Wochen ohne PC, kriegt ihr dann Post in der ihr zu einer Vorladung eingeladet werdet und dort werdet ihr hart dran genommen – schließlich geht es um die “Verbreitung von jugendgefährdenden Schriften”. Es gibt also keinen Polizisten mit zwei Kindern, der locker an das Thema dran geht ;)

Wenn ihr diese Schritte hinter euch habt, dann gibt es nach weiteren paar Wochen einen Brief von der Staatsanwaltschaft. Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten:

  1. Euer Verfahren wird nach einer Zahlung von einem weiteren Bußgeld X fallen gelassen.
  2. Ihr kommt vor Gericht und es erwartet euch noch mehr.

Euren Computer seht ihr übrigens in den meisten Fällen nicht mehr wieder. Es kommt also darauf an wie ihr euch bei der Anhörung darstellt und wie gut ihr argumentieren könnt.

Ich hoffe dieser Beitrag hat jetzt einigen Hobby-Webmastern und Bloggern die Augen geöffnet. In Zukunft solltet ihr jedenfalls genau überprüfen, welche Programme ihr bewerbt und ob Erotikprogramme über einen Jugendschutz verfügen. Ansonsten droht euch das oben erwähnte Szenario. Wünschen tue ich es jedenfalls niemanden ;) Ich habe diesen Prozess vor ca. einem Jahr durchgemacht und wenn ich nicht so ein Schlitzohr wäre, dann hätte ich eine wirklich hohe Geldstrafe bezahlen müssen. Man muss wirklich sehr gut aufpassen!

Also Blogger: Finger weg von den Partnerprogrammen von AdultFriendFinder, MyDirtyHobby und Privatamateure.



11 Kommentare to “AdultFriendFinder, MyDirtyHobby und Privatamateure”

  1. Flo sagt:

    Netter Beitrag. Ich denke im Bereich XXX kann man sicher den einen oder anderen Euro verdienen. Ich allerdings wollte meine Brötchen mit seriösen Dingen verdienen, worauf man auch “stolz” sein kann, bzw. auch öffentlich dahinter stehen kann ohne Probleme ;)

  2. Paul sagt:

    Stolz ist genau das richtige Wort. Deshalb immer schon im hellen Bereich bleiben (meiner Meinung nach soweit es geht). Aber so schön wie es beschrieben wurde, denkt man schon fast, dass der Verfassen diese Laufbahn shcon selber durch machen musste :-) .

  3. Aslex sagt:

    @Paul

    du liest immer nur schnell drüber ;)

    Ich habe diesen Prozess vor ca. einem Jahr durchgemacht und wenn ich nicht so ein Schlitzohr wäre, dann hätte ich eine wirklich hohe Geldstrafe bezahlen müssen. Man muss wirklich sehr gut aufpassen!

  4. Gerald sagt:

    dazu sage ich nur:
    Wer für diese xxx-Seiten auch noch Werbung macht, hat es nicht besser verdient.
    Schließlich kommt gerade my dirty Hobby immer wieder in die Chat-Communities, um illegal für ihre Seiten zu werben.
    Die Strafen dafür sind noch viel zu lasch.

  5. Möhrensaft sagt:

    Mit Verlaub gesagt, dein Beitrag ist teilweise ziemlicher Bullshit.
    Zum einen kann man bei keinem der drei genannten Angebote Coins mit dem Bezahlsystem Paypal aufladen. Paypal erlaubt schlicht keine Abrechnung von Erotikangeboten. Bei Mißbrauch wird das Paypal-Konto gesperrt, sobald Paypal davon erfährt.

    Desweiteren haben Privatamateure und Mydirtyhobby …

    ich laß es sein. De facto enthält deine Einleitung schon schwere inhaltliche Mängel.

    Für viele Leute, die nach dringend benötigten Informationen suchen, sind fehlinformierende Blogs wie deiner hier echt die Krätze. Wie kommst du bloß auf die Dinge, die du hier erzählst?

    Schönen Tag noch.

  6. store sagt:

    Muss Möhrensaft recht geben, was du hier von dir gibst ist der absolute scheiß…!

    Du musst bei der anmeldung angeben wie alt du bist, das ist hierzulande jugendschutz genug. oder meinst du der vater staat hätte nicht schon längst was dagegen unternommen?

    im grunde genommen muss aber am ende jeder selber wissen, wie er sein geld verdient. über solche erotikportale lässt sich halt ne menge verdienen.

    mfg store

  7. Aslex sagt:

    @Möhrensaft/Store
    Auf eure Kommentare gehe ich nicht weiter ein, weil ihr die üblichen Internet-Trolls seid. Es ist nunmal verboten in Deutschland auf solche Portale zu verlinken (ja ein Link genügt). Wenn man allerdings die (.de)-Domain von MyDirtyHobby verlinkt bzw. bewirbt, ist daran nichts auszusetzen (man sieht ja keine Details etc.). Das einzige Verfahren um den Zugang zu erlauben (laut deutschem Gesetzt) ist und bleibt das Post-Ident Verfahren! Das Alter anzugeben reicht bei weitem nicht…

    Nun es können gerne Fragen gestellt werden, aber bitte bleibt sachlich und auf dem Boden ;-)

  8. Puller sagt:

    Hast du da eigentlich auch mal was mitbekommen wie das mit Ihrem Werbezeugs läuft ? Die Werben ja mit Seitensprüngen und alles möglich…. aber wenn du dort bist sagt dir keiner was jetzt deine Rechte oder Pflichten als User sind, die ganzen AGB spielen dort ja auf die Amateure ab. Also wenn ich dort jetzt einen Seitensprung will und der Kontakt zwischen Amateur und User nur beschrieben wird dann könnte ich doch eigentlich als User machen was ich will und denen Addresse und sonstiges schicken die mir aber nicht Ihre……..

    Wie läuft das eigentlich in den Niederlanden mit der Gesetzeslage, kann man dort als naja Arbeitgeber sind die ja nicht, aber können die einfach sagen man darf als Amateur keine Addresse oder sowas verschicken blos weil die mir meine Videos verkaufen, gilt dort nicht sowas wie Meinungs und Redefreiheit (gelten als unantastbar), können die eigentlich nicht nur sagen es können keine Ansprüche geltend gemacht werden wenn jemand meine Daten ausnutzt ? Die Frauen und männer wollen doch eigentlich auch Werbung machen für sich, Leute suchen mit denen Sie dann Filme machen……. Der Anbieter wirbt ja mit falschen Tatsachen wenn er sagt Seitensprung ja, aber Addressen nein……..als Internet Nutzer und nicht in der Bahnhofskneipe sitzender brauch ich doch eine Addresse sonst kann man sowas ja garnicht auf die Beine stellen oder ? da steht glaub auch nicht das er für sie wirbt, er/sie wer auch immer zieht sie ein, sagt das nicht das nicht das nciht aber das steht doch irgendwie mit den Rechten, den Obersten nicht im Einklang oder ? Wie sieht das aus in den Niederlanden, die Leute sind ja nicht bei denen beschäftigt, er ist ja nur Ihr Anbieter, kann er jetzt solche Forderungen stellen beim Niederländischem Recht und vorallem kann sowas überhaupt rechtskräftig sein ? Rede gerade vom DirtyHobby Könnt Ihr mich da mal erläuchten wie, wann und wo man sowas den kann….könnte meine Boss ja auch Arsch nennen, darf ich, ist halt ein Kündigungsgrund, aber ich dürfte es….so wie eine Partei zwar Parteinähe einfordern kann aber ob ich mich daran halte ist ja meine Sache oder das würde ja gegen meine Rechte verstoßen wenn ich es müsste.
    Und wenn ich es müsste wie kann sowas in einer Demokratie existieren und überhaupt zugelassen werden ?

    Der blasse Haufen braucht mal ne Streicheleinheit macht mich mal schlauer, danke :)

  9. Puller sagt:

    PS: Bin kein Amateur ^^

  10. Puller sagt:

    Ok sind scheinbar eine Republik, aber als EU Staaten haben wir beinahe die gleichen Rechte, wenn nciht sogar identische, also wie kann man jemandem sagen du darfst nicht wenn es seine eigene Entscheidung ist ? Wo er doch “Frei” ist, wenn er Werbung blocken will dann darf er ja nicht seine User oder sonstigen als Werbung benutzen…ich könnte dort ja genauso Ansprüche stellen da ich öffentlich zu sehen bin wenn ich kein “Hardcore” Foto lade. Er/Sie Werben mit anderen aber verbieten anderen den Mund wenn es um Dinge geht die Ihn/Sie nichts angehen sondern von den Personen selbst ausgeht. Es sagt ja auch niemand das die Amateure damit Werbung betreiben müssen, die Amateure können, wie ich oben schon sagte das Sie wollen (das ist ja offensichtlich….auch wenn sich manche nur zeigen wollen) aber dann kann ich nicht mit etwas Werben das ich nicht zulasse und schon garnicht kann ich jemandem sagen was jemand presigeben darf und was nicht. Wenn jemand jemanden treffen will darf ich das wohl nicht verhindern, egal ob ich dann ein Video mache oder nicht. Werbung mit Seitensprung oder ähnlichem im Internet —> Addressen, Nummern oder sonstigem, oder wollen die mir da was anderes weiß machen ?

    Freie Entfalltung etc. —-> wenn es mir gefällt darf ich. (da gibts dann halt noch die Präambel mit dem schaden dritter)……. ich kann niemandem gegenüber Ansprüche erheben wenn ich selber eingestimmt habe das kann man ja jetzt auf Ihre AGB beziehen aber wo steht das ich für das was die machen anderen sagen kann was sie machen dürfen und selber noch mit was Werben das es bei Ihnen so wies aussieht garnicht gibt denn es wird nirgends erwähnt wie das jetzt gemacht werden kann was sie da anbieten, am Ende rennt man selber noch in etwas rein. Da stehen die dann da und sagen das geht nicht obwohl sie keinem gesagt haben wie jetzt der Rest sich zu verhalten hat….ohne die Angabe und mit dem was da im Moment drinnen steht ist das doch Rechtswidrig wenn die dann noch Ansprüche stellen für etwas was niemand weiß, oder ? Kann man in der EU oder in europäischen Staaten sowas machen, für etwas werben das man nicht hat oder sogar verbietet ? Oder haben die sich nur unklar ausgedrückt und vieleicht ein kleines Detail vergessen in ihrem Angebot, das sie eigentlich International Vermarkten und ob das dann wirklich NL-Recht ist ?

    Kommt macht mich mal schlau, die Bestimmungen die so gelten da brauch ich ja ein Jahr um durch zu wühlen…..interessiert mich halt irgendwie wie das so läuft mit Anbieter und Käufer vorallem im Internet und die Grenzen zwischen Wirtschaft und Rechten….keine Angst ich kann was aushalten ;)

  11. Puller sagt:

    Ich müsste doch eigentlich erst mein Einverständnis geben das ich selbst nicht will das ich meine Daten nicht veröffentliche und der Betreiber mir dann gegebenenfalls dafür eine Strafe aufbrummen kann, oder irgendwie sowas halt ????

Kommentieren...

Sponsoren und Freunde

Online Marketing Podcast sistrix sistrix seolytics

Netgestalter auf Facebook
Projekte